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Rechtsfragen im Alltag: Dürfen Vermieter das Aufhängen von Wäsche am Sonntag verbieten?

Rechtsfragen im Alltag: Dürfen Vermieter das Aufhängen von Wäsche am Sonntag verbieten?Der Sonntag ist Ruhetag – doch was gilt für alltägliche Hausarbeiten wie das Wäscheaufhängen im Garten oder auf dem Balkon? Viele Mieterinnen und Mieter sind unsicher. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Vorschriften.Erstellt von Felix Schneider –
13.04.2025, 06.57 Uhr
Sonntage sind im Gesetz als Ruhetage verankert
Einige Vermieter sehen das Aufhängen von Wäsche als Störung
Die rechtlichen Grundlagen sind nicht immer eindeutig• Sonntage sind im Gesetz als Ruhetage verankert
• Einige Vermieter sehen das Aufhängen von Wäsche als Störung
• Die rechtlichen Grundlagen sind nicht immer eindeutig
Sonntag – für viele der einzige Tag in der Woche, um durchzuatmen, Zeit mit der Familie zu verbringen oder liegengebliebene Aufgaben zu erledigen. Dazu gehört für viele auch der Wäschetag. Aber darf man am Sonntag eigentlich Wäsche im Garten oder auf dem Balkon aufhängen? Oder ist das durch das sogenannte „Sonntagsruhegebot“ verboten? Die Antwort darauf ist nicht ganz so eindeutig, wie man denken könnte – denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab.Lesen Sie auch:
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Diese Pflanzen sind auf dem Balkon nicht erlaubt• Bis zu 5.000 Euro Strafe drohen bei falscher Mülltrennung
• Diese Gegenstände dürfen Sie im Keller nicht lagern
• Diese Pflanzen sind auf dem Balkon nicht erlaubtWas sagt das Gesetz zur Sonntagsruhe?In Deutschland ist der Sonntag gesetzlich als Ruhetag geschützt – geregelt wird das in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer. Im Grundgesetz ist die Sonntagsruhe übrigens auch vertreten – allerdings mit Blick auf die Rechte von Arbeitnehmern. Ziel ist es, den Menschen einen arbeitsfreien Tag zur Erholung zu sichern. Entsprechend sind Tätigkeiten, die übermäßigen Lärm verursachen, wie Rasenmähen, Bohren oder Bauarbeiten, in der Regel untersagt. Das Aufhängen von Wäsche fällt auf den ersten Blick nicht darunter, da es keine störenden Geräusche verursacht. Doch der Anblick von Bettlaken oder Unterwäsche auf der Leine kann in dicht besiedelten Wohngebieten durchaus als „optische Beeinträchtigung“ angesehen werden – insbesondere in Hausgemeinschaften mit klar geregelter Hausordnung.Der Vermieter verbietet das Wäscheaufhängen Sonntagen – geht das?Denn ob das Wäscheaufhängen am Sonntag erlaubt ist, regeln oft nicht nur Gesetze, sondern auch der Mietvertrag oder die Hausordnung. Dort kann festgelegt sein, wann Gemeinschaftsflächen wie der Garten oder Trockenräume genutzt werden dürfen. Ist dort ein Verbot für Sonn- und Feiertage enthalten, kann das Aufhängen von Wäsche tatsächlich untersagt sein – auch wenn es gesetzlich nicht direkt verboten ist. Einige Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften legen zudem Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild der Anlage. Offenbar stören sich einige Vermieter tatsächlich an Wäsche im Innenhof. In solchen Fällen kann es als unzulässig angesehen werden, Wäsche auf dem Balkon oder im Garten sichtbar aufzuhängen – unabhängig vom Wochentag.Irrsinns-Urteil: Vermieterin verbietet das Aufhängen von Wäsche – und bekommt RechtEin aufsehenerregendes Urteil stammt vom Amtsgericht Euskirchen , in dem eine Mieterin ihrer Hausordnung zuwider handelte, weil sie an Sonn- und Feiertagen ihre Wäsche im gemeinschaftlichen Garten aufhängte. Die Vermieterin mahnte sie mehrfach ab – schließlich entschied das Gericht zugunsten der Vermieterin: Die Nutzung des Gartens zum Wäschetrocknen sei an Ruhetagen untersagt, wenn die Hausordnung dies ausdrücklich regle. Das Urteil zeigt deutlich, dass Hausordnungen rechtlich bindend sind – auch wenn das Grundgesetz die freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt.Je nach Bundesland gibt es andere RegelungenDa die Feiertagsgesetze Ländersache sind, gibt es je nach Bundesland leichte Unterschiede. In Bayern gelten zum Beispiel besonders strenge Regeln, während andere Länder wie Berlin oder Bremen in der Praxis oft kulanter sind. In Mehrfamilienhäusern kann es neben der Haltung des Vermieters außerdem von Bedeutung sein, wie empfindlich die Nachbarschaft reagiert. Im Zweifel gilt: Wer Rücksicht nimmt und vielleicht einen Wäscheständer auf dem weniger einsehbaren Balkon nutzt oder die Wäsche an der Leine nur für wenige Stunden aufhängt, ist in der Regel auf der sicheren Seite.sfx/gom/Gesetz
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