Mehr Geld für Arbeitnehmer: So viel bekommen Sie dank der neuen Pendlerpauschale

Mehr Geld für Arbeitnehmer: So viel bekommen Sie dank der neuen PendlerpauschaleWie aus dem Koalitionsvertrag der kommenden schwarz-roten Bundesregierung hervorgeht, soll die Pendlerpauschale ab 2026 auf 38 Cent steigen – und das ab dem ersten Kilometer. Wie viel mehr Geld es gibt, hat die „Bild“ vorgerechnet.Erstellt von Felix Schneider –
15.04.2025, 08.10 Uhr
Die neue Pendlerpauschale kommt 2026
Mit ihr sollen Steuerzahler entlastet werden
Wie viel Sie bekommen, verraten wir hier• Die neue Pendlerpauschale kommt 2026
• Mit ihr sollen Steuerzahler entlastet werden
• Wie viel Sie bekommen, verraten wir hier
Union und SPD wollen Steuerzahler ab 2026 entlasten. So haben sich die Koalitionspartner auf eine neue Pendlerpauschale ab 2026 geeinigt. Diese soll ab dem kommenden Jahr auf 38 Cent steigen. Bisher betrug sie 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer stieg sie auf 38 Cent. Die neue Pauschale soll hingegen bereits ab dem ersten Kilometer gelten. Das dürfte sich im Geldbeutel deutlich bemerkbar machen.Lesen Sie auch:
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• Wer dieses Jahr weniger von der Arbeit hatWer profitiert am stärksten von der neuen Pauschale?Von der Neuerung profitieren insbesondere Arbeitnehmer mit kurzen Arbeitswegen – konkret alle, deren Arbeitsweg die 21 Kilometer und damit die Grenze zu den 38 Cent bisher nicht überschritt. Der „Bund der Steuerzahler“ hat ausgerechnet, wie sich die Anhebung der Pendlerpauschale finanziell niederschlägt. So erhielten Arbeitnehmer mit einer Pendel-Strecke von 15 Kilometern nur 990 Euro, während sie ab 2026 satte 1.254 Euro erhalten werden. Die Ersparnis beträgt damit stattliche 264 Euro – ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann.
Arbeitnehmer mit einem Weg von 20 Kilometern bekamen pro Jahr bisher 1.320 Euro, nun insgesamt 1.672 Euro. Damit haben sie 352 Euro mehr.
Arbeitnehmer mit einem Weg von 30 Kilometern bekamen pro Jahr bisher 2.156 Euro, nun insgesamt 2.508 Euro. Damit haben sie 352 Euro mehr.• Arbeitnehmer mit einem Weg von 20 Kilometern bekamen pro Jahr bisher 1.320 Euro, nun insgesamt 1.672 Euro. Damit haben sie 352 Euro mehr.
• Arbeitnehmer mit einem Weg von 30 Kilometern bekamen pro Jahr bisher 2.156 Euro, nun insgesamt 2.508 Euro. Damit haben sie 352 Euro mehr.
Da bisher ab dem 21. Kilometer jeder folgende Kilometer bereits zuvor schon mit 38 Cent vergütet wurde, liegt die maximale Ersparnis bei 352 Euro. Demnach profitieren Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg von bis zu 20 Kilometern prozentual am meisten.Keine Änderung bei dieser RegelungWichtig zu wissen: Die Pendlerpauschale kann nur für den Arbeitsweg geltend gemacht werden – nicht jedoch für den Rückweg nach Hause. Das bedeutet, dass man bei einer Entfernung von 20 Kilometern zur Arbeitsstelle für Hin- und Rückfahrt zwar insgesamt 40 Kilometer zurücklegt, doch nur die Hälfte geltend gemacht werden kann. Diese Regelung gab es auch schon zuvor, eine Änderung wurde hier nicht vorgenommen.So lässt sich mit der Pendlerpauschale Geld verdienenDie Pendlerpauschale wird nicht pauschal vom Staat ausgezahlt. Sie muss als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. So wird sie in der Regel am Jahresende vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, was die Steuerlast insgesamt verringert. Sie kann auch rückwirkend beantragt werden – die Frist dafür beträgt fünf Jahre. Übrigens gilt die Pauschale nicht nur für Autofahrer: Auch, wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad die Strecke zur Arbeit zurücklegt, kann von ihr profitieren. Dabei lässt sich mitunter sogar etwas Geld „verdienen“.
Beispiel: Bei einer einfachen Strecke von 20 Kilometern erhält man 1.672 Euro Pendlerpauschale. Für das Deutschlandticket zahlt man jedoch nur 696 Euro pro Jahr. Dadurch kommt es zu einem „Verdienst“ von 976 Euro pro Jahr.• Beispiel: Bei einer einfachen Strecke von 20 Kilometern erhält man 1.672 Euro Pendlerpauschale. Für das Deutschlandticket zahlt man jedoch nur 696 Euro pro Jahr. Dadurch kommt es zu einem „Verdienst“ von 976 Euro pro Jahr.
Wer an mehreren Orten arbeitet, bei dem muss der Arbeitgeber einen davon als die „erste Tätigkeitsstätte“ festlegen. Fahrten zu anderen Arbeitsorten lassen sich als Dienstreise abrechnen – das bedeutet, man kann Hin- und Rückfahrt für die Steuererklärung ansetzen.sfx/bos/Arbeit
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