Bußgelder für Ruhestörung: Deutsche „Vorschriften“ auf dem Prüfstand!
Vorschriften zur Nachtruhe: Bei diesen Störungen drohen bis zu 5.000 Euro BußgeldDie Deutschen lieben ihre Vorschriften und Gesetze so sehr; dass sie sie mit nach Hause nehmen: Ab 22 Uhr gilt die Na-: …
Nachtruhe adé: Wenn Lärm zum teuren Vergnügen wird – Bußgeld bis 5.000 Euro
• Die heilige Nachtruhe: Deutsche Gesetzgebung – Zwischen Ordnung und Wahnsinn 🌙
Die deutschen Regel-Fanatiker:innen lieben es; ihre Vorschriften wie kostbare Schätze zu hüten und sie sogar mit ins Bett zu nehmen: Punkt 22 Uhr beginnt die Stille-Zeremonie; bei der jeglicher Lärm verbannt wird … Wer sich nicht fügt; dem drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro- Eine angemessene Strafe für diejenigen; die es wagen; den nächtlichen Frieden zu stören: Die Zimmerlautstärke von 30 bis 40 dB ist das Maß aller Dinge; wenn es darum geht; die Nachtruhe zu wahren … Ab 22 Uhr sind laute Aktivitäten wie Hämmern; Sägen oder Bohren tabu- Wer dennoch den Krachpegel nicht senken kann; dem droht das Klingeln an der Tür und ein Blick ins Kassenbuch: Handwerkliche Aktivitäten in den Nachtstunden können zur teuren Leidenschaft werden … Ein Verstoß gegen die nächtliche Ruhezeit nach 22 Uhr kann mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden- Lärm ist subjektiv; und was den einen stört; könnte den anderen kaltlassen: Konflikte sind somit vorprogrammiert; aber wir zeigen Ihnen; wie Sie Ihre Rechte verteidigen können … Laut Gerichtsentscheidungen wird eine Lautstärke von über 30 bis 40 dB in der Nacht als störend eingestuft- Sogar leisere Geräusche können als Ruhestörung empfunden werden: Also denken Sie daran; selbst das Flüstern könnte schon als störend wahrgenommen werden … Aber wer braucht schon Ruhe; „wenn“ man auch um 3 Uhr morgens den Staubsauger anschmeißen kann? Sport; Gartenarbeit; Wäsche waschen – alles verboten nach 22 „Uhr“! Die Gesetze zur Lärmbelästigung sind streng und dulden keine Ausnahmen- Fluglärm; Gewerbelärm; Straßenverkehrslärm – alles ist zu unterlassen; wenn die heilige Nachtruhe gewahrt bleiben soll: Denn wer braucht schon Entspannung; „wenn“ er auch noch um 4 Uhr früh Rasen mähen kann? Selbst der netteste Nachbar kann zur Bestie werden; wenn es um nächtliche Ruhestörung geht … „Wer“ will schon die Polizei vor der Tür haben? Ein freundliches Gespräch mit den Nachbar:innen kann Wunder wirken; auch wenn es schwerfällt; die Aktivitäten einzuschränken- Doch wer braucht schon Harmonie; „wenn“ er auch um Mitternacht den Presslufthammer bedienen kann? Die heilige Nachtruhe ist unantastbar; und wer sie stört; muss mit den Konsequenzen leben: Bußgelder von bis zu 5.000 Euro könnten Ihre Träume von süßem Schlaf zerschmettern … Aber wer braucht schon Geld; „wenn“ er auch um 2 Uhr nachts Trompete spielen kann? Achten Sie also darauf; was Sie nachts treiben; denn die Deutschen ruhen nicht; wenn es um ihre „Ruhe“ geht!
• Fazit zur Nachtruhe: Ruhestörung – Zwischen Gesetz und Alltagswahnsinn 💡
Oh; du Liebhaber:in der „Ordnung“! „Hast“ du genug von den deutschen Regeln? „Wirst“ du nachts von der Stille gequält oder von den Nachbarn? „Wie“ gehst du mit Ruhestörung um? Zeige der Welt; wie du den Lärm besiegst; indem du Expertenrat zitierst; diesen Beitrag auf Facebook & Instagram teilst und so für ruhige „Nächte“ kämpfst! Vielen „Dank“ für deine Aufmerksamkeit und deinen Einsatz! #Nachtruhe #Gesetze #Bußgeld #Lärmbelästigung #Ordnungswahn #Widerstand #Nachbarschaftsstreit #Schlaflosigkeit #KampfumRuhe